Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent im Überblick

Fachlich geprüft von Melanie Roth, Notarfachwirtin, neun Jahre Abwicklung von ImmobilienkaufverträgenZuletzt aktualisiert am 9. August 2026

In Schleswig-Holstein beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent des Kaufpreises. Der Satz gilt seit dem 1. Januar 2014. Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 26.000 €, die vor der Eigentumsumschreibung zu zahlen sind. Der Rechner oben zeigt den Betrag samt aller weiteren Kaufnebenkosten.

Kurz zusammengefasst

Schleswig-Holstein erhebt 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer, gültig seit dem 1. Januar 2014. Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 26.000 Euro. Zusammen mit Notar, Grundbuch und Maklerprovision liegen die Kaufnebenkosten bei rund 45.650 Euro oder 11,4 Prozent, ohne Makler bei etwa 7,8 Prozent. Das Land war das erste, das 6,5 Prozent erhoben hat.

Was Sie in Schleswig-Holstein zahlen

Die Rechnung ist Kaufpreis mal 6,5 Prozent. Weil die Steuer gemeinsam mit Notar, Grundbuch und Maklerprovision anfällt, zeigt die Tabelle den vollständigen Betrag, den Sie zusätzlich zum Kaufpreis brauchen.

Kaufpreis Grunderwerbsteuer 6,5 % Notar inkl. USt Grundbuch Makler 3,57 % Summe
300.000 € 19.500 € 2.904 € 1.488 € 10.710 € 34.601 €
400.000 € 26.000 € 3.558 € 1.812 € 14.280 € 45.651 €
500.000 € 32.500 € 4.272 € 2.188 € 17.850 € 56.810 €

Der Anteil der Nebenkosten liegt in Schleswig-Holstein mit Makler bei rund 11,4 Prozent des Kaufpreises. Ohne Makler sinkt er auf etwa 7,8 Prozent, weil dann nur Steuer, Notar und Grundbuch bleiben.

Was der Satz im Bundesvergleich bedeutet

Schleswig-Holstein hat den Satz zum 1. Januar 2014 von 5,0 auf 6,5 Prozent angehoben und war damit das erste Land auf diesem Niveau. Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Brandenburg folgten in den Jahren danach.

Bundesland Satz Steuer bei 400.000 € Unterschied
Bayern 3,5 % 14.000 € 12.000 € weniger
Niedersachsen 5,0 % 20.000 € 6.000 € weniger
Hamburg 5,5 % 22.000 € 4.000 € weniger
Schleswig-Holstein 6,5 % 26.000 € –

Innerhalb von Schleswig-Holstein gibt es keine Unterschiede. Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer und gilt in jeder Gemeinde gleich.

Aus der Praxis

Zwei Konstellationen sind in Schleswig-Holstein häufiger als anderswo. Erstens der Kauf einer Ferien- oder Zweitimmobilie an der Küste: Steuerlich gilt derselbe Satz wie beim Eigenheim, es gibt keine Sonderregel. Wer das Objekt vermietet, kann die Grunderwerbsteuer allerdings über die Abschreibung des Gebäudeanteils steuerlich geltend machen, was bei Eigennutzung nicht möglich ist. Zweitens die Nähe zu Hamburg: Im Speckgürtel um Norderstedt, Pinneberg oder Reinbek liegen Objekte mit 6,5 Prozent, wenige Kilometer südlich gelten in Hamburg 5,5 Prozent. Bei 500.000 Euro sind das 5.000 Euro Unterschied.

Notar und Grundbuch im Einzelnen

Diese Kosten sind bundesweit gleich, weil sie im GNotKG geregelt sind. Für 400.000 Euro Kaufpreis und 320.000 Euro Darlehen ergeben sich diese Positionen:

Position Fundstelle Betrag
Beurkundung des Kaufvertrags KV 21100 1.570,00 €
Vollzug des Kaufvertrags KV 22110 392,50 €
Betreuung der Kaufabwicklung KV 22200 392,50 €
Beurkundung der Grundschuldbestellung KV 21200 635,00 €
Notar zusammen inklusive Umsatzsteuer zuzüglich 19 % 3.558 €
Eintragung der Auflassungsvormerkung KV 14150 392,50 €
Eintragung als Eigentümer KV 14110 785,00 €
Eintragung der Grundschuld KV 14121 635,00 €
Grundbuch zusammen umsatzsteuerfrei 1.812 €

Auf die Notargebühren kommt Umsatzsteuer, auf die Grundbuchgebühren nicht. Die beiden Grundschuldpositionen entfallen, wenn Sie ohne Darlehen kaufen.

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Wo Sie in Schleswig-Holstein ansetzen können

  • Inventar separat ausweisen. Bei Ferienobjekten ist der Inventaranteil oft hoch, weil sie möbliert verkauft werden. 30.000 Euro separat und realistisch ausgewiesen sparen in Schleswig-Holstein 1.950 Euro Steuer.
  • Landesgrenze zu Hamburg mitdenken. Im Umland von Hamburg trennen 6,5 und 5,5 Prozent oft wenige Kilometer. Bei 500.000 Euro sind das 5.000 Euro.
  • Maklerprovision verhandeln. Üblich sind 3,57 Prozent für den Käufer, bei 400.000 Euro also 14.280 Euro. Seit dem Bestellerprinzip trägt der Käufer beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern höchstens die Hälfte.
Wichtiger Hinweis

Der Satz von 6,5 Prozent gilt seit dem 1. Januar 2014. Bei Ferienimmobilien und vermieteten Objekten gelten dieselben 6,5 Prozent wie beim selbstgenutzten Eigenheim. Ob und wie sich die Steuer bei Vermietung steuerlich auswirkt, klärt Ihr Steuerberater, wir geben dazu keine Auskunft.

Einschätzung der Redaktion

Bei Ferienimmobilien an der Küste wird der Inventaranteil regelmäßig zu hoch angesetzt, weil möbliert verkauft wird und die Versuchung groß ist. Das ist der Punkt, an dem Finanzämter in Schleswig-Holstein erfahrungsgemäß genau hinsehen. Eine komplette Ferienhauseinrichtung mit 60.000 Euro bei 350.000 Euro Kaufpreis anzusetzen, führt zur Nachprüfung und im Zweifel zur Korrektur samt Zinsen. Realistisch bewertet, mit Rechnungen belegt und vor der Beurkundung mit dem Notar abgestimmt, ist der Ansatz dagegen sauber und lohnt sich gerade hier besonders. Der Unterschied liegt nicht in der Idee, sondern in der Dokumentation.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schleswig-Holstein erhebt 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer, gültig seit dem 1. Januar 2014.
  • Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 26.000 € Steuer und rund 45.651 € Kaufnebenkosten insgesamt.
  • Der Satz gilt landesweit einheitlich, der Standort innerhalb des Landes spielt keine Rolle.
  • Notar und Grundbuch machen zusammen rund 1,3 Prozent aus und sind bundesweit im GNotKG geregelt.
  • Maßgeblich ist das Datum der notariellen Beurkundung, nicht Übergabe oder Zahlung.
  • Banken finanzieren die Nebenkosten in der Regel nicht mit, sie müssen aus Eigenkapital kommen.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein?

Sie beträgt 6,5 Prozent des Kaufpreises, gültig seit dem 1. Januar 2014. Bei 300.000 Euro sind das 19.500 Euro, bei 400.000 Euro 26.000 Euro und bei 500.000 Euro 32.500 Euro.

Gilt für Ferienimmobilien ein anderer Satz?

Nein. Für Ferien- und Zweitimmobilien gelten dieselben 6,5 Prozent wie für selbstgenutztes Wohneigentum. Eine Sonderregel für touristisch genutzte Objekte gibt es nicht.

Lohnt sich der Kauf in Hamburg statt im Umland?

Steuerlich ja, Hamburg verlangt 5,5 statt 6,5 Prozent, bei 500.000 Euro also 5.000 Euro weniger. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt vom Preisniveau ab, das in der Stadt in der Regel deutlich höher liegt.

Wie viel Eigenkapital brauche ich zusätzlich zum Kaufpreis?

Mit Makler rund 11,4 Prozent, ohne Makler etwa 7,8 Prozent des Kaufpreises. Bei 400.000 Euro sind das 45.650 beziehungsweise 31.370 Euro, die aus Eigenkapital aufzubringen sind.

Weiterführende Rechner und Themen

Quellen und weiterführende Literatur

  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 3 zu den Befreiungen, § 8 zur Bemessungsgrundlage, § 11 zum Steuersatz, § 13 zum Steuerschuldner und § 22 zur Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Bekanntmachung des zuständigen Landesfinanzministeriums zum geltenden Steuersatz, Stand August 2026
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 2 Gebührentabelle B sowie Kostenverzeichnis KV 21100, 21200, 22110, 22200, 14110, 14121 und 14150
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 656a bis 656d zur Teilung der Maklerprovision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern