Grunderwerbsteuer Hessen: 6 Prozent und was der Kauf kostet

Fachlich geprüft von Melanie Roth, Notarfachwirtin, neun Jahre Abwicklung von ImmobilienkaufverträgenZuletzt aktualisiert am 9. August 2026

In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,0 Prozent des Kaufpreises. Der Satz gilt seit dem 1. August 2014. Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 24.000 €, die vor der Eigentumsumschreibung zu zahlen sind. Der Rechner oben zeigt den Betrag samt aller weiteren Kaufnebenkosten.

Kurz zusammengefasst

Hessen erhebt 6,0 Prozent Grunderwerbsteuer, gültig seit dem 1. August 2014. Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 24.000 Euro. Zusammen mit Notar, Grundbuch und der in Hessen üblichen Maklerprovision von 2,98 Prozent liegen die Kaufnebenkosten bei rund 41.290 Euro oder 10,3 Prozent, ohne Makler bei etwa 7,3 Prozent.

Was Sie in Hessen zahlen

Die Rechnung ist Kaufpreis mal 6,0 Prozent. Weil die Steuer gemeinsam mit Notar, Grundbuch und Maklerprovision anfällt, zeigt die Tabelle den vollständigen Betrag, den Sie zusätzlich zum Kaufpreis brauchen.

Kaufpreis Grunderwerbsteuer 6,0 % Notar inkl. USt Grundbuch Makler 2,98 % Summe
300.000 € 18.000 € 2.904 € 1.488 € 8.940 € 31.331 €
400.000 € 24.000 € 3.558 € 1.812 € 11.920 € 41.291 €
500.000 € 30.000 € 4.272 € 2.188 € 14.900 € 51.360 €

Der Anteil der Nebenkosten liegt in Hessen mit Makler bei rund 10,3 Prozent des Kaufpreises. Ohne Makler sinkt er auf etwa 7,3 Prozent, weil dann nur Steuer, Notar und Grundbuch bleiben.

Was der Satz im Bundesvergleich bedeutet

Hessen hat den Satz zum 1. August 2014 von 5,0 auf 6,0 Prozent angehoben und liegt damit im oberen Drittel, knapp unter den vier Ländern mit 6,5 Prozent. Auffällig ist die im Bundesvergleich niedrigere Maklerprovision.

Bundesland Satz Steuer bei 400.000 € Unterschied
Bayern 3,5 % 14.000 € 10.000 € weniger
Niedersachsen 5,0 % 20.000 € 4.000 € weniger
Hessen 6,0 % 24.000 € –
Nordrhein-Westfalen 6,5 % 26.000 € 2.000 € mehr

Innerhalb von Hessen gibt es keine Unterschiede. Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer und gilt in jeder Gemeinde gleich.

Aus der Praxis

Hessen ist ein gutes Beispiel dafür, dass der Steuersatz allein wenig aussagt. Der Satz liegt mit 6,0 Prozent im oberen Drittel, die üblichen 2,98 Prozent Maklerprovision liegen dagegen deutlich unter den 3,57 Prozent, die in den meisten Ländern verlangt werden. Unter dem Strich sind die Kaufnebenkosten in Hessen mit rund 10,3 Prozent niedriger als in Nordrhein-Westfalen mit 11,4 Prozent, obwohl der Steuersatz nur einen halben Punkt darunter liegt. Wer Länder vergleicht, sollte deshalb immer die Gesamtsumme betrachten und nicht nur den Steuersatz.

Notar und Grundbuch im Einzelnen

Diese Kosten sind bundesweit gleich, weil sie im GNotKG geregelt sind. Für 400.000 Euro Kaufpreis und 320.000 Euro Darlehen ergeben sich diese Positionen:

Position Fundstelle Betrag
Beurkundung des Kaufvertrags KV 21100 1.570,00 €
Vollzug des Kaufvertrags KV 22110 392,50 €
Betreuung der Kaufabwicklung KV 22200 392,50 €
Beurkundung der Grundschuldbestellung KV 21200 635,00 €
Notar zusammen inklusive Umsatzsteuer zuzüglich 19 % 3.558 €
Eintragung der Auflassungsvormerkung KV 14150 392,50 €
Eintragung als Eigentümer KV 14110 785,00 €
Eintragung der Grundschuld KV 14121 635,00 €
Grundbuch zusammen umsatzsteuerfrei 1.812 €

Auf die Notargebühren kommt Umsatzsteuer, auf die Grundbuchgebühren nicht. Die beiden Grundschuldpositionen entfallen, wenn Sie ohne Darlehen kaufen.

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Der Vergleich wird von einem Partner bereitgestellt. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten. Kommt über den Vergleich ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Provision. Auf unsere Rechenwege und Einschätzungen hat das keinen Einfluss.

Wo Sie in Hessen ansetzen können

  • Inventar separat ausweisen. Einbauküche, Möbel oder Sauna gehören nicht zum Grundstück. 20.000 Euro separat ausgewiesen sparen in Hessen 1.200 Euro Steuer.
  • Maklerprovision prüfen. In Hessen sind 2,98 Prozent für den Käufer üblich und damit weniger als anderswo. Prüfen Sie trotzdem, ob der geforderte Satz dem Marktüblichen entspricht.
  • Grundstück und Bau trennen. Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks mit freiem Bauvertrag bemisst sich die Steuer nur nach dem Grundstückspreis. Im Rhein-Main-Gebiet mit vielen Bauträgerobjekten ist das ein relevanter Unterschied.
Wichtiger Hinweis

Der Satz von 6,0 Prozent gilt seit dem 1. August 2014. Maßgeblich ist das Datum der notariellen Beurkundung. Die in Hessen übliche Maklerprovision von 2,98 Prozent für den Käufer ist ein Marktwert und keine gesetzliche Vorgabe, sie kann im Einzelfall abweichen.

Einschätzung der Redaktion

Rankings von Bundesländern nach Grunderwerbsteuer sind irreführend, und Hessen ist der beste Beleg dafür. Nach Steuersatz liegt das Land auf einem der hinteren Plätze, nach tatsächlichen Kaufnebenkosten steht es besser da als Nordrhein-Westfalen, Berlin oder Brandenburg, weil die ortsübliche Maklerprovision um rund einen halben Prozentpunkt niedriger liegt. Bei 400.000 Euro macht das 2.360 Euro aus und dreht den Vergleich. Wenn Sie Länder gegeneinander abwägen, nehmen Sie die Summe aus Steuer, Notar, Grundbuch und ortsüblicher Provision. Alles andere ist eine halbe Rechnung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hessen erhebt 6,0 Prozent Grunderwerbsteuer, gültig seit dem 1. August 2014.
  • Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 24.000 € Steuer und rund 41.291 € Kaufnebenkosten insgesamt.
  • Der Satz gilt landesweit einheitlich, der Standort innerhalb des Landes spielt keine Rolle.
  • Notar und Grundbuch machen zusammen rund 1,3 Prozent aus und sind bundesweit im GNotKG geregelt.
  • Maßgeblich ist das Datum der notariellen Beurkundung, nicht Übergabe oder Zahlung.
  • Banken finanzieren die Nebenkosten in der Regel nicht mit, sie müssen aus Eigenkapital kommen.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Hessen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hessen?

Sie beträgt 6,0 Prozent des Kaufpreises, gültig seit dem 1. August 2014. Bei 300.000 Euro sind das 18.000 Euro, bei 400.000 Euro 24.000 Euro und bei 500.000 Euro 30.000 Euro.

Warum sind die Nebenkosten in Hessen trotz höherem Satz niedriger als in NRW?

Weil die ortsübliche Maklerprovision für Käufer mit 2,98 Prozent unter den 3,57 Prozent liegt, die in Nordrhein-Westfalen üblich sind. Bei 400.000 Euro gleicht das die höhere Steuer mehr als aus: 41.290 Euro in Hessen gegen 45.650 Euro in Nordrhein-Westfalen.

Gilt der Satz auch in Frankfurt und Wiesbaden?

Ja. Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer und gilt in ganz Hessen gleich, von Frankfurt über Wiesbaden und Kassel bis in jede Gemeinde. Unterschiede zwischen Städten betreffen die Grundsteuer.

Wie viel Eigenkapital brauche ich in Hessen zusätzlich?

Mit Makler rund 10,3 Prozent des Kaufpreises, ohne Makler etwa 7,3 Prozent. Bei 400.000 Euro sind das 41.290 beziehungsweise 29.370 Euro, die aus Eigenkapital aufzubringen sind.

Weiterführende Rechner und Themen

Quellen und weiterführende Literatur

  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 3 zu den Befreiungen, § 8 zur Bemessungsgrundlage, § 11 zum Steuersatz, § 13 zum Steuerschuldner und § 22 zur Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Bekanntmachung des zuständigen Landesfinanzministeriums zum geltenden Steuersatz, Stand August 2026
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 2 Gebührentabelle B sowie Kostenverzeichnis KV 21100, 21200, 22110, 22200, 14110, 14121 und 14150
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 656a bis 656d zur Teilung der Maklerprovision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern