Tilgungsplan erstellen: Monat für Monat nachvollziehen

Fachlich geprüft von Andreas Wieland, Bankkaufmann, zwölf Jahre BaufinanzierungsberatungZuletzt aktualisiert am 9. August 2026

Ein Tilgungsplan zeigt für jeden Monat, wie sich Ihre Rate in Zins und Tilgung aufteilt und welche Restschuld danach verbleibt. Der Rechner oben erstellt ihn vollständig, auf Wunsch mit Sondertilgungen, und gibt ihn als PDF für das Bankgespräch oder als CSV für die Tabellenkalkulation aus.

Kurz zusammengefasst

Ein Tilgungsplan listet pro Monat Rate, Zinsanteil, Tilgungsanteil und Restschuld. Der Zinsanteil ist die Restschuld mal Sollzins geteilt durch zwölf, der Rest der Rate tilgt. Bei 320.000 Euro, 3,60 Prozent und 2,00 Prozent Tilgung startet der Plan mit 960 Euro Zins und 533,33 Euro Tilgung und endet nach 28 Jahren und 8 Monaten. Der Download oben liefert alle 344 Zeilen als Datei.

Die vier Spalten richtig lesen

Jede Zeile des Plans folgt aus der vorherigen. Das macht ihn vollständig nachrechenbar, und genau dafür ist er da.

  • Rate. Konstant über die Zinsbindung. Im Beispiel 1.493,33 Euro.
  • Zinsanteil. Restschuld des Vormonats mal 3,60 Prozent, geteilt durch zwölf. Monat eins: 320.000 mal 0,3 Prozent gleich 960 Euro.
  • Tilgungsanteil. Rate minus Zinsanteil, hier 533,33 Euro. Er wächst jeden Monat, weil der Zinsanteil fällt.
  • Restschuld. Vormonat minus Tilgung. Sie ist die wichtigste Spalte, denn an ihr hängt die Anschlussfinanzierung.
Monat Zinsanteil Tilgungsanteil Restschuld
1 960,00 € 533,33 € 319.467 €
12 942,10 € 551,23 € 313.483 €
60 870,10 € 623,23 € 289.500 €
120 762,84 € 730,49 € 243.101 €
240 485,54 € 1.007,79 € 127.283 €
344 4,45 € 1.488,88 € 0 €

Auffällig ist das Tempo am Ende: In den letzten fünf Jahren tilgt der Plan mehr als in den ersten neun. Genau deshalb lohnt jede Massnahme, die diesen Kipppunkt nach vorn zieht, allen voran die Sondertilgung.

Aus der Praxis

Der Plan der Bank und ein selbst erstellter Plan weichen fast immer um wenige Euro ab, und der Grund ist fast nie ein Fehler. Banken verrechnen die erste Rate häufig anteilig ab Auszahlungstag, manche rechnen taggenau nach der Methode act/360 statt mit Zwölfteln, und Sondertilgungen werden zu unterschiedlichen Stichtagen wirksam. Prüfen Sie deshalb drei Punkte statt jeder Zeile: die erste volle Rate, die Restschuld zum Ende der Zinsbindung und die Summe der Zinsen. Stimmen diese drei im Rahmen weniger Euro, stimmt der Plan.

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Konditionen für den eigenen Tilgungsplan abfragen

Der Plan oben rechnet mit Ihrem Wunschzins. Welche Zinsen Banken aktuell für Ihre Konstellation aufrufen, zeigt der Vergleich in rund drei Minuten.

Der Vergleich wird von einem Partner bereitgestellt. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten. Kommt über den Vergleich ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Provision. Auf unsere Rechenwege und Einschätzungen hat das keinen Einfluss.

Wie Sondertilgungen den Plan verändern

Eine Sondertilgung senkt die Restschuld sofort, und weil alle folgenden Zinszeilen auf der Restschuld beruhen, wirkt sie auf jede weitere Zeile des Plans. Der Regler im Rechner oben zeigt das live, hier die Eckwerte für das Beispiel:

Sondertilgung pro Jahr Laufzeit Zinskosten gesamt Ersparnis
keine 28 J 8 M 193.291 €
3.000 € 22 J 5 M 146.400 € rund 46.900 €
6.000 € 18 J 7 M 119.748 € rund 73.500 €
Wichtiger Hinweis

Prüfen Sie im Darlehensvertrag, zu welchem Stichtag Sondertilgungen verrechnet werden. Viele Institute verrechnen erst zum Jahresende: Wer im Januar überweist, verschenkt dann elf Monate Zinswirkung. Der Rechner oben verrechnet zum Jahresende und bildet damit den für Sie ungünstigeren, häufigeren Fall ab.

Einschätzung der Redaktion

Ein Tilgungsplan wird oft als Formalie behandelt, die man einmal beim Abschluss überfliegt. Nach unserer Erfahrung ist er das beste Kontrollinstrument, das Kreditnehmer haben, und zwar jährlich. Einmal im Jahr die tatsächliche Restschuld aus dem Jahreskontoauszug neben die Planzeile legen: Weicht sie nach oben ab, wurde eine Sondertilgung nicht verbucht oder eine Rate falsch verrechnet, und beides kommt vor. Wer den eigenen Plan als CSV vorliegen hat, braucht für diesen Abgleich zwei Minuten. Das ist die am besten bezahlte Kontrollarbeit im ganzen Finanzierungsleben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede Zeile folgt derselben Rechnung: Zins gleich Restschuld mal Sollzins durch zwölf, Tilgung gleich Rate minus Zins.
  • Im Beispiel startet der Plan mit 960 Euro Zins und endet nach 344 Monaten, die letzten Jahre tilgen am schnellsten.
  • 6.000 Euro Sondertilgung pro Jahr verkürzen den Plan um zehn Jahre und sparen rund 73.500 Euro Zinsen.
  • Den Bankplan über drei Kennzahlen prüfen: erste volle Rate, Restschuld zum Bindungsende, Zinssumme.
  • Einmal jährlich die echte Restschuld gegen die Planzeile halten, Abweichungen nach oben sofort reklamieren.

Häufige Fragen zum Tilgungsplan

Wie erstelle ich einen Tilgungsplan?

Sie brauchen Darlehenssumme, Sollzins, anfängliche Tilgung und Zinsbindung. Daraus ergibt sich die konstante Rate, und jede Monatszeile folgt aus der Restschuld des Vormonats. Der Rechner oben erstellt den vollständigen Plan automatisch und gibt ihn als PDF und CSV aus.

Warum weicht der Plan meiner Bank leicht ab?

Meist wegen der ersten anteiligen Rate ab Auszahlungstag, taggenauer Zinsrechnung oder anderer Sondertilgungs-Stichtage. Kleine Abweichungen von wenigen Euro sind normal. Prüfen Sie die erste volle Rate, die Restschuld zum Ende der Zinsbindung und die Zinssumme, statt jede Zeile einzeln.

Was passiert im Plan nach dem Ende der Zinsbindung?

Der Plan rechnet über das Bindungsende hinaus mit unverändertem Zins weiter, weil der künftige Zins unbekannt ist. Real beginnt dort die Anschlussfinanzierung mit neuem Zins. Die Restschuld zu diesem Zeitpunkt ist deshalb die wichtigste einzelne Zahl des Plans.

Kann ich den Plan in Excel weiterbearbeiten?

Ja. Der CSV-Download enthält alle Monatszeilen mit Semikolon-Trennung und deutschem Zahlenformat und lässt sich direkt in Excel, LibreOffice oder Google Tabellen öffnen. Ihre Eingaben verlassen dabei den Browser nicht, die Datei entsteht lokal auf Ihrem Gerät.

Weiterführende Rechner und Themen

Quellen und weiterführende Literatur

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 488 zum Darlehensvertrag und § 489 Absatz 1 Nummer 2 zum Kündigungsrecht nach zehn Jahren
  • Preisangabenverordnung (PAngV), § 6 zur Berechnung des effektiven Jahreszinses
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 2 Gebührentabelle B
  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 8 zur Bemessungsgrundlage, sowie die Bekanntmachungen der Landesfinanzministerien zu den geltenden Steuersätzen, Stand August 2026
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 656a bis 656d zur Teilung der Maklerprovision