Grunderwerbsteuer Brandenburg: 6,5 Prozent im Überblick

Fachlich geprüft von Melanie Roth, Notarfachwirtin, neun Jahre Abwicklung von ImmobilienkaufverträgenZuletzt aktualisiert am 9. August 2026

In Brandenburg beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent des Kaufpreises. Der Satz gilt seit dem 1. Juli 2015. Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 26.000 €, die vor der Eigentumsumschreibung zu zahlen sind. Der Rechner oben zeigt den Betrag samt aller weiteren Kaufnebenkosten.

Kurz zusammengefasst

Brandenburg erhebt 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer, gültig seit dem 1. Juli 2015. Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 26.000 Euro. Zusammen mit Notar, Grundbuch und Maklerprovision liegen die Kaufnebenkosten bei rund 45.650 Euro oder 11,4 Prozent, ohne Makler bei etwa 7,8 Prozent. Das ist gemeinsam mit drei weiteren Ländern der höchste Satz in Deutschland.

Was Sie in Brandenburg zahlen

Die Rechnung ist Kaufpreis mal 6,5 Prozent. Weil die Steuer gemeinsam mit Notar, Grundbuch und Maklerprovision anfällt, zeigt die Tabelle den vollständigen Betrag, den Sie zusätzlich zum Kaufpreis brauchen.

Kaufpreis Grunderwerbsteuer 6,5 % Notar inkl. USt Grundbuch Makler 3,57 % Summe
300.000 € 19.500 € 2.904 € 1.488 € 10.710 € 34.601 €
400.000 € 26.000 € 3.558 € 1.812 € 14.280 € 45.651 €
500.000 € 32.500 € 4.272 € 2.188 € 17.850 € 56.810 €

Der Anteil der Nebenkosten liegt in Brandenburg mit Makler bei rund 11,4 Prozent des Kaufpreises. Ohne Makler sinkt er auf etwa 7,8 Prozent, weil dann nur Steuer, Notar und Grundbuch bleiben.

Was der Satz im Bundesvergleich bedeutet

Brandenburg hat den Satz zum 1. Juli 2015 von 5,0 auf 6,5 Prozent angehoben, ein Sprung von anderthalb Prozentpunkten in einem Schritt. Das Land liegt damit gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein an der Spitze.

Bundesland Satz Steuer bei 400.000 € Unterschied
Bayern 3,5 % 14.000 € 12.000 € weniger
Niedersachsen 5,0 % 20.000 € 6.000 € weniger
Berlin 6,0 % 24.000 € 2.000 € weniger
Brandenburg 6,5 % 26.000 € –

Innerhalb von Brandenburg gibt es keine Unterschiede. Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer und gilt in jeder Gemeinde gleich.

Aus der Praxis

Im Berliner Speckgürtel entsteht durch den Satzunterschied eine Konstellation, die viele Käufer übersehen. Ein Haus in Falkensee, Kleinmachnow oder Bernau liegt in Brandenburg und wird mit 6,5 Prozent besteuert, ein vergleichbares Objekt wenige Kilometer weiter innerhalb der Stadtgrenze mit 6,0 Prozent. Bei 500.000 Euro sind das 2.500 Euro Unterschied, unabhängig davon, wo Sie gemeldet sind oder welcher Notar beurkundet. Ein zweiter Brandenburger Sonderfall betrifft große Grundstücke: Wird eine Teilfläche als land- oder forstwirtschaftlich bewertet, kann sich die Bemessungsgrundlage abweichend darstellen. Das lohnt bei Objekten mit viel Land eine Rückfrage beim Notar.

Notar und Grundbuch im Einzelnen

Diese Kosten sind bundesweit gleich, weil sie im GNotKG geregelt sind. Für 400.000 Euro Kaufpreis und 320.000 Euro Darlehen ergeben sich diese Positionen:

Position Fundstelle Betrag
Beurkundung des Kaufvertrags KV 21100 1.570,00 €
Vollzug des Kaufvertrags KV 22110 392,50 €
Betreuung der Kaufabwicklung KV 22200 392,50 €
Beurkundung der Grundschuldbestellung KV 21200 635,00 €
Notar zusammen inklusive Umsatzsteuer zuzüglich 19 % 3.558 €
Eintragung der Auflassungsvormerkung KV 14150 392,50 €
Eintragung als Eigentümer KV 14110 785,00 €
Eintragung der Grundschuld KV 14121 635,00 €
Grundbuch zusammen umsatzsteuerfrei 1.812 €

Auf die Notargebühren kommt Umsatzsteuer, auf die Grundbuchgebühren nicht. Die beiden Grundschuldpositionen entfallen, wenn Sie ohne Darlehen kaufen.

Anzeige

Nebenkostenlücke mit einem Ratenkredit schließen

Wenn das Eigenkapital für die rund 45.650 Euro Nebenkosten nicht ganz reicht, zeigt der Vergleich die Konditionen mehrerer Banken für den Fehlbetrag.

Der Vergleich wird von einem Partner bereitgestellt. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten. Kommt über den Vergleich ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Provision. Auf unsere Rechenwege und Einschätzungen hat das keinen Einfluss.

Wo Sie in Brandenburg ansetzen können

  • Inventar separat ausweisen. Einbauküche, Möbel oder Gartenhaus gehören nicht zum Grundstück. 20.000 Euro separat ausgewiesen sparen in Brandenburg 1.300 Euro Steuer, der höchste Wert aller Bundesländer.
  • Grundstück und Bau trennen. Beim Bau im Umland ist das eine der wirksamsten Maßnahmen. Wer ein unbebautes Grundstück kauft und den Bauvertrag frei und zeitlich unabhängig schließt, zahlt nur auf den Grundstückspreis. Bei 120.000 Euro Grundstück und 380.000 Euro Bausumme sind das 24.700 Euro Unterschied.
  • Maklerprovision verhandeln. Üblich sind 3,57 Prozent für den Käufer, bei 400.000 Euro also 14.280 Euro. Seit dem Bestellerprinzip trägt der Käufer höchstens die Hälfte der Gesamtprovision.
Wichtiger Hinweis

Der Satz von 6,5 Prozent gilt seit dem 1. Juli 2015. Maßgeblich ist das Datum der notariellen Beurkundung. Bei Objekten an der Stadtgrenze zu Berlin entscheidet ausschließlich die Lage des Grundstücks über den anzuwendenden Satz.

Einschätzung der Redaktion

Brandenburg ist das Land, in dem sich sorgfältige Vertragsgestaltung am stärksten auszahlt, und zwar aus einem simplen Grund: Der höchste Steuersatz trifft hier auf die größte Zahl an Neubauvorhaben im Umland. Wer Grundstück und Bauvertrag sauber trennt, spart bei einem typischen Vorhaben rund 24.700 Euro, mehr als jede Zinsverhandlung über zehn Jahre einbringt. Entscheidend ist dabei nicht die Formulierung im Vertrag, sondern die tatsächliche Wahlfreiheit beim Bauunternehmen und ein zeitlicher Abstand zwischen den Verträgen. Finanzämter prüfen genau diese Verbindung, und eine nachträgliche Konstruktion hält der Prüfung selten stand. Wer im Speckgürtel baut, sollte diese Frage vor dem Grundstückskauf klären, nicht danach.

Das Wichtigste in Kürze

  • Brandenburg erhebt 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer, gültig seit dem 1. Juli 2015.
  • Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 26.000 € Steuer und rund 45.651 € Kaufnebenkosten insgesamt.
  • Der Satz gilt landesweit einheitlich, der Standort innerhalb des Landes spielt keine Rolle.
  • Notar und Grundbuch machen zusammen rund 1,3 Prozent aus und sind bundesweit im GNotKG geregelt.
  • Maßgeblich ist das Datum der notariellen Beurkundung, nicht Übergabe oder Zahlung.
  • Banken finanzieren die Nebenkosten in der Regel nicht mit, sie müssen aus Eigenkapital kommen.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Brandenburg

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Brandenburg?

Sie beträgt 6,5 Prozent des Kaufpreises, gültig seit dem 1. Juli 2015. Bei 300.000 Euro sind das 19.500 Euro, bei 400.000 Euro 26.000 Euro und bei 500.000 Euro 32.500 Euro. Das ist gemeinsam mit drei weiteren Ländern der höchste Satz in Deutschland.

Ist der Kauf in Berlin steuerlich günstiger als im Umland?

Ja, aber nur geringfügig. Berlin verlangt 6,0 statt 6,5 Prozent, bei 400.000 Euro sind das 2.000 Euro Unterschied. Gegen die Kaufpreisunterschiede zwischen Stadt und Umland fällt dieser Betrag kaum ins Gewicht.

Welcher Satz gilt für ein Haus in Falkensee oder Kleinmachnow?

Der Brandenburger Satz von 6,5 Prozent. Entscheidend ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnsitz und nicht der Sitz des beurkundenden Notars. Beide Orte liegen trotz der Nähe zu Berlin in Brandenburg.

Wie viel spare ich, wenn ich Grundstück und Hausbau trenne?

Bei 120.000 Euro Grundstück und 380.000 Euro Bausumme rund 24.700 Euro, weil die Steuer dann nur auf das Grundstück anfällt. Voraussetzung ist echte Wahlfreiheit beim Bauunternehmen und zeitliche wie wirtschaftliche Unabhängigkeit der Verträge.

Weiterführende Rechner und Themen

Quellen und weiterführende Literatur

  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 3 zu den Befreiungen, § 8 zur Bemessungsgrundlage, § 11 zum Steuersatz, § 13 zum Steuerschuldner und § 22 zur Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Bekanntmachung des zuständigen Landesfinanzministeriums zum geltenden Steuersatz, Stand August 2026
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 2 Gebührentabelle B sowie Kostenverzeichnis KV 21100, 21200, 22110, 22200, 14110, 14121 und 14150
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 656a bis 656d zur Teilung der Maklerprovision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern