Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern: 6 Prozent und was der Kauf kostet

Fachlich geprüft von Melanie Roth, Notarfachwirtin, neun Jahre Abwicklung von ImmobilienkaufverträgenZuletzt aktualisiert am 11. August 2026

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer 6,0 Prozent des Kaufpreises. Der Satz gilt seit dem 1. Juli 2019, seit der Anhebung von zuvor 5,0 Prozent. Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 24.000 Euro, die vor der Eigentumsumschreibung fällig werden.

Kurz zusammengefasst

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer 6,0 Prozent, gültig seit dem 1. Juli 2019. Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 24.000 Euro. Zusammen mit Notar, Grundbuch und Maklerprovision summieren sich die Kaufnebenkosten auf rund 41.290 Euro oder 10,3 Prozent, ohne Makler auf etwa 7,3 Prozent. Der Satz gilt einheitlich im ganzen Land, von Rostock bis zur Mecklenburgischen Seenplatte.

Was Sie in Mecklenburg-Vorpommern zahlen

Die Rechnung ist Kaufpreis mal 6,0 Prozent. Weil die Steuer zusammen mit Notar, Grundbuch und Maklerprovision anfällt, zeigt die Tabelle den vollständigen Betrag, den Sie zusätzlich zum Kaufpreis aufbringen müssen. Die Maklerprovision ist mit dem in Mecklenburg-Vorpommern üblichen Käuferanteil von 2,98 Prozent angesetzt.

Kaufpreis Grunderwerbsteuer 6,0 % Notar inkl. USt Grundbuch Makler 2,98 % Summe
300.000 € 18.000 € 2.904 € 1.488 € 8.940 € 31.331 €
400.000 € 24.000 € 3.558 € 1.812 € 11.920 € 41.291 €
500.000 € 30.000 € 4.272 € 2.188 € 14.900 € 51.360 €

Der Anteil der Nebenkosten liegt in Mecklenburg-Vorpommern mit Makler bei rund 10,3 Prozent des Kaufpreises. Ohne Makler sinkt er auf etwa 7,3 Prozent, weil dann nur Steuer, Notar und Grundbuch bleiben. Bei 400.000 Euro sind ohne Makler 29.370 Euro Eigenkapital für die Nebenkosten nötig.

Was der Satz im Vergleich bedeutet

Mecklenburg-Vorpommern liegt mit 6,0 Prozent im oberen Mittelfeld, gleichauf mit Berlin und Hessen. Aufschlussreich ist der Blick auf die eigenen Nachbarn: Niedersachsen ist deutlich günstiger, Brandenburg und Schleswig-Holstein sind teurer.

Bundesland Satz Steuer bei 400.000 € Unterschied zu MV
Niedersachsen 5,0 % 20.000 € 4.000 € weniger
Sachsen 5,5 % 22.000 € 2.000 € weniger
Berlin 6,0 % 24.000 € gleich
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 % 24.000 € –
Brandenburg 6,5 % 26.000 € 2.000 € mehr
Schleswig-Holstein 6,5 % 26.000 € 2.000 € mehr

Für Käufer an den Landesgrenzen ist das konkret. Wer im Raum Ludwigslust oder Grabow Richtung Niedersachsen ausweicht, spart bei 400.000 Euro 4.000 Euro Steuer. Wer dagegen von der Prignitz her über die Grenze nach Brandenburg schaut, zahlt dort 2.000 Euro mehr. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Unterschiede: Der Satz gilt in Schwerin, Rostock, Stralsund, Greifswald und auf den Inseln Rügen und Usedom gleich.

Aus der Praxis

An der Ostseeküste und auf den Inseln wird ein großer Teil der Ferienwohnungen schlüsselfertig und vollständig möbliert verkauft, oft mit kompletter Küche, Betten, Geschirr und Außenmöbeln. Dieses bewegliche Inventar gehört nicht zur Immobilie und unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer, wenn es im Kaufvertrag gesondert und mit einem nachvollziehbaren Wert ausgewiesen wird. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern, wo möblierte Ferienobjekte üblich sind, ist dieser Hebel größer als bei einem leeren Bestandshaus. Ein Wert von 30.000 Euro für die Ausstattung, sauber belegt, senkt die Steuer um 1.800 Euro. Das Finanzamt erkennt nur realistische Beträge an, ein überzogener Inventarwert fällt bei der Prüfung auf.

Notar und Grundbuch im Einzelnen

Diese Kosten sind bundesweit gleich, weil sie im GNotKG geregelt sind. Für 400.000 Euro Kaufpreis und 320.000 Euro Darlehen ergeben sich diese Positionen:

Position Fundstelle Betrag
Beurkundung des Kaufvertrags KV 21100 1.570,00 €
Vollzug des Kaufvertrags KV 22110 392,50 €
Betreuung der Kaufabwicklung KV 22200 392,50 €
Beurkundung der Grundschuldbestellung KV 21200 635,00 €
Notar zusammen inklusive Umsatzsteuer zuzüglich 19 % 3.558 €
Eintragung der Auflassungsvormerkung KV 14150 392,50 €
Eintragung als Eigentümer KV 14110 785,00 €
Eintragung der Grundschuld KV 14121 635,00 €
Grundbuch zusammen umsatzsteuerfrei 1.812 €

Auf die Notargebühren kommt Umsatzsteuer, auf die Grundbuchgebühren nicht. Die Grundschuldpositionen entfallen, wenn Sie ohne Darlehen kaufen, was bei bar bezahlten Ferienimmobilien häufiger vorkommt.

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Wo Sie in Mecklenburg-Vorpommern ansetzen können

  • Inventar bei Ferienobjekten gesondert ausweisen. Möblierte Ferienwohnungen sind an der Küste die Regel. 30.000 Euro nachvollziehbar bewertetes Inventar sparen bei 6,0 Prozent genau 1.800 Euro Steuer. Voraussetzung ist eine realistische, belegbare Liste im Kaufvertrag.
  • Maklerprovision verhandeln. Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern trägt der Käufer nach §§ 656a bis 656d BGB höchstens die Hälfte. Üblich sind in Mecklenburg-Vorpommern 2,98 Prozent für den Käufer, bei 400.000 Euro also 11.920 Euro.
  • Grundstück und Bau trennen. Wer an der Seenplatte oder im Küstenhinterland ein unbebautes Grundstück kauft und den Bauvertrag frei mit einem unabhängigen Unternehmen schließt, zahlt die Steuer nur auf den Grundstückspreis. Sind Grundstücks- und Bauvertrag rechtlich verbunden, wertet das Finanzamt beides als einheitliches Vertragswerk und besteuert die Gesamtsumme.
Wichtiger Hinweis

Mecklenburg-Vorpommern hat den Satz zum 1. Juli 2019 von 5,0 auf 6,0 Prozent angehoben. Maßgeblich ist stets das Datum der notariellen Beurkundung, nicht der Tag der Besichtigung oder der mündlichen Einigung. Wer einen alten Entwurf aus der Zeit vor der Anhebung vorliegen hat, sollte die Steuerzeile prüfen, denn für jeden nach dem Stichtag beurkundeten Vertrag gelten die 6,0 Prozent. Über Freibeträge für selbstgenutztes Wohneigentum wird bundesweit diskutiert, beschlossen ist derzeit nichts.

Einschätzung der Redaktion

Es hält sich die Vorstellung, im dünn besiedelten Nordosten sei alles rund um den Immobilienkauf günstig. Bei der Grunderwerbsteuer stimmt das nicht. Mit 6,0 Prozent liegt Mecklenburg-Vorpommern über Hamburg, Bremen und Sachsen und gleichauf mit Berlin und Hessen. Günstig sind hier die Objektpreise, nicht der Steuersatz. Wer die niedrigen Kaufpreise an der Seenplatte mit niedrigen Nebenkosten gleichsetzt, verrechnet sich, denn prozentual zahlt er mehr Steuer als ein Käufer in Stuttgart oder Hannover. Der eigentliche Hebel liegt in diesem Land nicht im Bundesland-Vergleich, sondern beim Inventar der oft möbliert verkauften Ferienobjekte und bei der Maklerprovision. Beides zusammen bewegt bei einem typischen Küstenkauf mehr als die 2.000 Euro, die ein Wechsel ins benachbarte Niedersachsen an reiner Steuerdifferenz brächte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mecklenburg-Vorpommern erhebt 6,0 Prozent Grunderwerbsteuer, seit dem 1. Juli 2019, zuvor waren es 5,0 Prozent.
  • Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 24.000 Euro Steuer und rund 41.290 Euro Kaufnebenkosten insgesamt.
  • Der Satz gilt landesweit gleich, von Schwerin über Rostock bis nach Rügen und Usedom.
  • Bei möbliert verkauften Ferienwohnungen senkt gesondert ausgewiesenes Inventar die Steuer spürbar, 30.000 Euro sparen 1.800 Euro.
  • Nachbarland Niedersachsen ist mit 5,0 Prozent günstiger, Brandenburg und Schleswig-Holstein mit 6,5 Prozent teurer.
  • Notar und Grundbuch machen zusammen nur rund 1,3 Prozent aus und sind bundesweit im GNotKG geregelt.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?

Sie beträgt 6,0 Prozent des Kaufpreises und gilt seit dem 1. Juli 2019. Bei 300.000 Euro sind das 18.000 Euro, bei 400.000 Euro 24.000 Euro und bei 500.000 Euro 30.000 Euro. Der Satz ist landesweit einheitlich.

Warum sind es 6 Prozent, und was galt vorher?

Bis zum 30. Juni 2019 lag der Satz bei 5,0 Prozent. Zum 1. Juli 2019 hat das Land ihn auf 6,0 Prozent angehoben. Für die Höhe zählt das Datum der notariellen Beurkundung: Jeder ab diesem Stichtag beurkundete Kaufvertrag wird mit 6,0 Prozent besteuert.

Gilt für eine Ferienwohnung oder einen Zweitwohnsitz ein anderer Satz?

Nein. Der Satz von 6,0 Prozent gilt unabhängig davon, ob Sie selbst einziehen, vermieten oder das Objekt als Zweitwohnsitz nutzen. Ein spürbarer Unterschied entsteht nur dann, wenn mitverkauftes Inventar wie die komplette Möblierung im Vertrag gesondert ausgewiesen wird, denn darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Wie viel Eigenkapital brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich zum Kaufpreis?

Mit Makler rund 10,3 Prozent des Kaufpreises, ohne Makler etwa 7,3 Prozent. Bei 400.000 Euro sind das 41.290 beziehungsweise 29.370 Euro. Diesen Betrag finanzieren Banken in der Regel nicht mit, er muss aus Eigenkapital kommen.

Lohnt es sich, wegen der Steuer im Nachbarland zu kaufen?

Nur in echten Grenzlagen. Niedersachsen ist mit 5,0 Prozent günstiger und spart bei 400.000 Euro 4.000 Euro, Brandenburg und Schleswig-Holstein sind mit 6,5 Prozent teurer. Der Unterschied ist gegen Arbeitsweg, Lebensmittelpunkt und das örtliche Preisniveau abzuwägen.

Weiterführende Rechner und Themen

Quellen und weiterführende Literatur

  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 1 zum Steuergegenstand, § 3 zu den Befreiungen, § 8 zur Bemessungsgrundlage, § 11 zum Steuersatz und § 13 zum Steuerschuldner
  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 16 zur Aufhebung der Steuerfestsetzung bei Rückabwicklung, § 22 zur Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, geltender Satz von 6,0 Prozent seit dem 1. Juli 2019
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 2 Gebührentabelle B sowie Kostenverzeichnis KV 21100, 21200, 22110, 22200, 14110, 14121 und 14150
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 656a bis 656d zur Teilung der Maklerprovision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern