Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz: 5 Prozent im Überblick

Fachlich geprüft von Melanie Roth, Notarfachwirtin, neun Jahre Abwicklung von ImmobilienkaufverträgenZuletzt aktualisiert am 9. August 2026

In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 Prozent des Kaufpreises. Der Satz gilt seit dem 1. März 2012. Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 20.000 €, die vor der Eigentumsumschreibung zu zahlen sind. Der Rechner oben zeigt den Betrag samt aller weiteren Kaufnebenkosten.

Kurz zusammengefasst

Rheinland-Pfalz erhebt 5,0 Prozent Grunderwerbsteuer, gültig seit dem 1. März 2012 und damit länger unverändert als in fast allen anderen Ländern. Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 20.000 Euro. Zusammen mit Notar, Grundbuch und Maklerprovision liegen die Kaufnebenkosten bei rund 39.650 Euro oder 9,9 Prozent, ohne Makler bei etwa 6,3 Prozent.

Was Sie in Rheinland-Pfalz zahlen

Die Rechnung ist Kaufpreis mal 5,0 Prozent. Weil die Steuer gemeinsam mit Notar, Grundbuch und Maklerprovision anfällt, zeigt die Tabelle den vollständigen Betrag, den Sie zusätzlich zum Kaufpreis brauchen.

Kaufpreis Grunderwerbsteuer 5,0 % Notar inkl. USt Grundbuch Makler 3,57 % Summe
300.000 € 15.000 € 2.904 € 1.488 € 10.710 € 30.101 €
400.000 € 20.000 € 3.558 € 1.812 € 14.280 € 39.651 €
500.000 € 25.000 € 4.272 € 2.188 € 17.850 € 49.310 €

Der Anteil der Nebenkosten liegt in Rheinland-Pfalz mit Makler bei rund 9,9 Prozent des Kaufpreises. Ohne Makler sinkt er auf etwa 6,3 Prozent, weil dann nur Steuer, Notar und Grundbuch bleiben.

Was der Satz im Bundesvergleich bedeutet

Rheinland-Pfalz hat den Satz zum 1. März 2012 von 3,5 auf 5,0 Prozent angehoben und seitdem nicht mehr verändert. Vierzehn Jahre ohne Änderung sind im Bundesvergleich ungewöhnlich stabil. Das Land liegt damit im Mittelfeld.

Bundesland Satz Steuer bei 400.000 € Unterschied
Bayern 3,5 % 14.000 € 6.000 € weniger
Rheinland-Pfalz 5,0 % 20.000 € –
Hessen 6,0 % 24.000 € 4.000 € mehr
Saarland 6,5 % 26.000 € 6.000 € mehr

Innerhalb von Rheinland-Pfalz gibt es keine Unterschiede. Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer und gilt in jeder Gemeinde gleich.

Aus der Praxis

Rheinland-Pfalz grenzt an fünf Bundesländer und drei Staaten, und die Unterschiede sind erheblich. Im Raum Mainz und Ludwigshafen liegt Hessen mit 6,0 Prozent direkt gegenüber, im Westen das Saarland mit 6,5 Prozent. Wer im Rhein-Main-Gebiet sucht und die Landesgrenze überschreiten kann, spart bei 400.000 Euro gegenüber Hessen 4.000 Euro. Das ist einer der wenigen Fälle, in denen ein Wechsel des Bundeslandes praktisch möglich ist, weil Mainz und Wiesbaden nur der Rhein trennt und beide Städte denselben Arbeitsmarkt bedienen.

Notar und Grundbuch im Einzelnen

Diese Kosten sind bundesweit gleich, weil sie im GNotKG geregelt sind. Für 400.000 Euro Kaufpreis und 320.000 Euro Darlehen ergeben sich diese Positionen:

Position Fundstelle Betrag
Beurkundung des Kaufvertrags KV 21100 1.570,00 €
Vollzug des Kaufvertrags KV 22110 392,50 €
Betreuung der Kaufabwicklung KV 22200 392,50 €
Beurkundung der Grundschuldbestellung KV 21200 635,00 €
Notar zusammen inklusive Umsatzsteuer zuzüglich 19 % 3.558 €
Eintragung der Auflassungsvormerkung KV 14150 392,50 €
Eintragung als Eigentümer KV 14110 785,00 €
Eintragung der Grundschuld KV 14121 635,00 €
Grundbuch zusammen umsatzsteuerfrei 1.812 €

Auf die Notargebühren kommt Umsatzsteuer, auf die Grundbuchgebühren nicht. Die beiden Grundschuldpositionen entfallen, wenn Sie ohne Darlehen kaufen.

Anzeige

Nebenkostenlücke mit einem Ratenkredit schließen

Wenn das Eigenkapital für die rund 39.650 Euro Nebenkosten nicht ganz reicht, zeigt der Vergleich die Konditionen mehrerer Banken für den Fehlbetrag.

Der Vergleich wird von einem Partner bereitgestellt. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten. Kommt über den Vergleich ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Provision. Auf unsere Rechenwege und Einschätzungen hat das keinen Einfluss.

Wo Sie in Rheinland-Pfalz ansetzen können

  • Landesgrenze im Rhein-Main-Gebiet mitdenken. Zwischen Mainz und Wiesbaden trennen 5,0 und 6,0 Prozent nur der Rhein. Bei 400.000 Euro sind das 4.000 Euro.
  • Inventar separat ausweisen. Einbauküche, Möbel oder Gartenhaus gehören nicht zum Grundstück. 20.000 Euro separat ausgewiesen sparen in Rheinland-Pfalz 1.000 Euro Steuer.
  • Maklerprovision verhandeln. Üblich sind 3,57 Prozent für den Käufer, bei 400.000 Euro also 14.280 Euro. Seit dem Bestellerprinzip trägt der Käufer beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern höchstens die Hälfte.
Wichtiger Hinweis

Der Satz von 5,0 Prozent gilt seit dem 1. März 2012. Maßgeblich ist das Datum der notariellen Beurkundung. Bei Objekten an der Landesgrenze, etwa zwischen Mainz und Wiesbaden, entscheidet allein die Lage des Grundstücks über den anzuwendenden Satz.

Einschätzung der Redaktion

Rheinland-Pfalz ist ein gutes Beispiel dafür, dass Beständigkeit für Käufer mehr wert ist als ein niedriger Satz zum Wunschzeitpunkt. Wer hier seit 2012 plant, konnte mit einer verlässlichen Zahl rechnen, während Sachsen und Hamburg zum Jahreswechsel 2023 innerhalb weniger Tage teurer wurden. Für die eigene Finanzierung heißt das: Kalkulieren Sie mit dem geltenden Satz und lassen Sie Puffer für den Fall, dass sich das ändert. Wer die Nebenkosten auf den Euro genau ausreizt, hat bei einer Anhebung kein Polster mehr, und Banken finanzieren diesen Teil nicht mit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rheinland-Pfalz erhebt 5,0 Prozent Grunderwerbsteuer, gültig seit dem 1. März 2012.
  • Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 20.000 € Steuer und rund 39.651 € Kaufnebenkosten insgesamt.
  • Der Satz gilt landesweit einheitlich, der Standort innerhalb des Landes spielt keine Rolle.
  • Notar und Grundbuch machen zusammen rund 1,3 Prozent aus und sind bundesweit im GNotKG geregelt.
  • Maßgeblich ist das Datum der notariellen Beurkundung, nicht Übergabe oder Zahlung.
  • Banken finanzieren die Nebenkosten in der Regel nicht mit, sie müssen aus Eigenkapital kommen.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?

Sie beträgt 5,0 Prozent des Kaufpreises, gültig seit dem 1. März 2012. Bei 300.000 Euro sind das 15.000 Euro, bei 400.000 Euro 20.000 Euro und bei 500.000 Euro 25.000 Euro.

Lohnt sich Mainz statt Wiesbaden?

Steuerlich ja. Mainz liegt in Rheinland-Pfalz mit 5,0 Prozent, Wiesbaden in Hessen mit 6,0 Prozent. Bei 400.000 Euro sind das 4.000 Euro Unterschied. Beide Städte bedienen denselben Arbeitsmarkt, der Vergleich ist also praktisch relevant.

Gilt der Satz auch in Koblenz und Trier?

Ja. Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer und gilt in ganz Rheinland-Pfalz einheitlich, von Mainz über Koblenz und Trier bis in jede Gemeinde.

Wie viel Eigenkapital brauche ich zusätzlich zum Kaufpreis?

Mit Makler rund 9,9 Prozent, ohne Makler etwa 6,3 Prozent des Kaufpreises. Bei 400.000 Euro sind das 39.650 beziehungsweise 25.370 Euro, die aus Eigenkapital aufzubringen sind.

Weiterführende Rechner und Themen

Quellen und weiterführende Literatur

  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 3 zu den Befreiungen, § 8 zur Bemessungsgrundlage, § 11 zum Steuersatz, § 13 zum Steuerschuldner und § 22 zur Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Bekanntmachung des zuständigen Landesfinanzministeriums zum geltenden Steuersatz, Stand August 2026
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 2 Gebührentabelle B sowie Kostenverzeichnis KV 21100, 21200, 22110, 22200, 14110, 14121 und 14150
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 656a bis 656d zur Teilung der Maklerprovision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern