Grunderwerbsteuer 2026: Sätze aller Bundesländer und Berechnung

Fachlich geprüft von Melanie Roth, Notarfachwirtin, neun Jahre Abwicklung von ImmobilienkaufverträgenZuletzt aktualisiert am 9. August 2026

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie einmalig an und richtet sich nach dem Kaufpreis. Den Satz legt jedes Bundesland selbst fest, die Spanne reicht von 3,5 Prozent in Bayern bis 6,5 Prozent in vier Ländern. Der Rechner oben zeigt Ihren Betrag samt aller weiteren Kaufnebenkosten.

Kurz zusammengefasst

Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises und wird einmalig beim Kauf fällig. Bei 400.000 Euro sind das zwischen 14.000 Euro in Bayern und 26.000 Euro in Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich ist das Datum der notariellen Beurkundung. Separat ausgewiesenes Inventar mindert die Bemessungsgrundlage, Banken finanzieren die Steuer in der Regel nicht mit.

Die aktuellen Sätze aller sechzehn Bundesländer

Seit der Föderalismusreform 2006 bestimmen die Länder den Steuersatz selbst. Vorher galten bundesweit einheitlich 3,5 Prozent, ein Wert, den heute nur noch Bayern hält.

BundeslandSteuersatzgültig seitbei 400.000 Euro
Baden-Württemberg5,0 %05.11.201120.000 €
Bayern3,5 %01.01.199714.000 €
Berlin6,0 %01.01.201424.000 €
Brandenburg6,5 %01.07.201526.000 €
Bremen5,5 %01.07.202522.000 €
Hamburg5,5 %01.01.202322.000 €
Hessen6,0 %01.08.201424.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %01.07.201924.000 €
Niedersachsen5,0 %01.01.201420.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %01.01.201526.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %01.03.201220.000 €
Saarland6,5 %01.01.201526.000 €
Sachsen5,5 %01.01.202322.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %01.03.201220.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %01.01.201426.000 €
Thüringen5,0 %01.01.202420.000 €

Stand 2026-08-09. Quelle: Landesfinanzministerien, Grunderwerbsteuergesetz.

Zwei Bewegungen der jüngeren Zeit fehlen in vielen Übersichten noch. Thüringen hat zum 1. Januar 2024 als bislang einziges Land gesenkt, von 6,5 auf 5,0 Prozent. Bremen hat zum 1. Juli 2025 von 5,0 auf 5,5 Prozent erhöht. Maßgeblich ist stets das Datum der notariellen Beurkundung, nicht das der Übergabe oder der Zahlung.

Wie sich der Betrag berechnet

Die Rechnung selbst ist einfach: Bemessungsgrundlage mal Landessatz. Interessant ist die Bemessungsgrundlage, denn sie ist nicht zwingend der volle Kaufpreis.

Grunderwerbsteuer = Bemessungsgrundlage × Landessatz

Nach § 8 GrEStG bemisst sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung, in der Regel also dem beurkundeten Kaufpreis. Was nicht Bestandteil des Grundstücks ist, gehört nicht dazu. Genau hier liegt der einzige legale Hebel, den Käufer haben.

Aus der Praxis

Beim Kauf eines Grundstücks mit anschließendem Hausbau übersehen viele Bauherren eine teure Verknüpfung. Kaufen Sie das Grundstück von einem Anbieter und schließen im selben Zug den Bauvertrag mit dessen Partnerunternehmen, wertet das Finanzamt beides als einheitliches Vertragswerk und besteuert Grundstück plus Bauleistung. Bei 120.000 Euro Grundstück und 380.000 Euro Bausumme macht das in Nordrhein-Westfalen einen Unterschied von 24.700 Euro. Entscheidend ist, ob Sie beim Bauunternehmen frei wählen konnten und die Verträge zeitlich sowie wirtschaftlich unabhängig sind.

Bewegliches Inventar getrennt ausweisen

Eine Einbauküche, Möbel, eine Sauna, ein Gartenhaus oder eine Markise sind bewegliche Sachen und keine wesentlichen Bestandteile des Grundstücks. Werden sie im Kaufvertrag separat und zu einem realistischen Preis ausgewiesen, mindern sie die Bemessungsgrundlage.

Separat ausgewiesenes Inventar Ersparnis bei 3,5 % Ersparnis bei 5,0 % Ersparnis bei 6,5 %
10.000 € 350 € 500 € 650 €
20.000 € 700 € 1.000 € 1.300 €
30.000 € 1.050 € 1.500 € 1.950 €

Die Finanzverwaltung prüft solche Positionen. Als grobe Orientierung gilt: Bis etwa 15 Prozent des Kaufpreises bleibt der Ansatz meist unbeanstandet, darüber verlangen Finanzämter regelmäßig Belege wie Rechnungen oder ein Wertgutachten. Ein Zeitwert, der über dem Neupreis liegt, fällt sofort auf.

Wichtiger Hinweis

Setzen Sie Inventar realistisch an. Das Finanzamt vergleicht mit Zeitwerten und fordert bei auffälligen Positionen Belege an. Ein Ansatz über dem Neupreis oder eine Einbauküche für 40.000 Euro in einem Objekt für 250.000 Euro führt zur Nachprüfung. Sprechen Sie die Aufteilung vor der Beurkundung mit dem Notar ab, nachträglich lässt sich der Vertrag nicht mehr ändern.

Vom Kaufvertrag zum Eigentum: der Ablauf

  1. Beurkundung. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und meldet ihn dem Finanzamt. Ab diesem Tag gilt der Steuersatz, der an diesem Tag im Bundesland gilt.
  2. Steuerbescheid. Das Finanzamt setzt die Steuer fest, meist innerhalb weniger Wochen. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel einen Monat.
  3. Unbedenklichkeitsbescheinigung. Nach Zahlung stellt das Finanzamt sie nach § 22 GrEStG aus. Ohne sie erfolgt keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
  4. Umschreibung. Das Grundbuchamt trägt Sie als Eigentümer ein. Erst damit ist der Eigentumsübergang vollzogen.

Käufer und Verkäufer schulden die Steuer nach § 13 GrEStG gemeinsam. In fast allen Kaufverträgen übernimmt sie der Käufer. Zahlt er nicht, kann sich das Finanzamt an den Verkäufer halten, weshalb die Zahlung im eigenen Interesse zügig erfolgen sollte.

Wann keine Steuer anfällt

§ 3 GrEStG kennt mehrere Befreiungen. Die praktisch wichtigsten sind:

  • Kauf unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, auch während einer Scheidung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung.
  • Erwerb von Verwandten in gerader Linie, also von Eltern, Großeltern oder Kindern. Geschwister zählen ausdrücklich nicht dazu.
  • Erbschaft und Schenkung, weil hier bereits die Erbschaft- und Schenkungsteuer greift.
  • Bagatellgrenze: Bleibt die Gegenleistung unter 2.500 Euro, fällt keine Steuer an.
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Die Länderseiten im Detail

Zu den nachfragestärksten Bundesländern gibt es eine eigene Seite mit vollständiger Nebenkostenrechnung, den Notargebühren nach GNotKG und den Sparansätzen, die dort tatsächlich greifen.

Nordrhein-Westfalen

6,5 Prozent seit 2015, bei 400.000 Euro sind das 26.000 Euro Steuer und rund 45.650 Euro Nebenkosten.

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Bayern

3,5 Prozent und damit der niedrigste Satz bundesweit, unverändert seit 1997. 14.000 Euro bei 400.000 Euro Kaufpreis.

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Baden-Württemberg

5,0 Prozent seit November 2011, im Mittelfeld. 20.000 Euro bei 400.000 Euro Kaufpreis.

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Niedersachsen

5,0 Prozent seit 2014, mit den meisten steuerlich relevanten Grenzlagen in Deutschland.

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Hessen

6,0 Prozent, dank niedrigerer Maklerprovision unter dem Strich günstiger als Nordrhein-Westfalen.

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Berlin

6,0 Prozent seit 2014. Im Umland gilt der höhere Brandenburger Satz, der Weg nach draußen spart hier keine Steuer.

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Brandenburg

6,5 Prozent seit 2015, einer der vier höchsten Sätze. Beim Neubau im Speckgürtel lohnt die Trennung von Grundstück und Bauvertrag.

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Sachsen

5,5 Prozent seit Januar 2023, davor 3,5 Prozent. Der größte Sprung, den ein Land je in einem Schritt vollzogen hat.

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Schleswig-Holstein

6,5 Prozent seit 2014, das erste Land auf diesem Niveau. Mit Hinweisen zu Ferienimmobilien an der Küste.

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Hamburg

5,5 Prozent seit 2023, dazu die niedrigste ortsübliche Maklerprovision unter den großen Städten.

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Rheinland-Pfalz

5,0 Prozent seit 2012 und damit einer der stabilsten Sätze. Zwischen Mainz und Wiesbaden liegen 4.000 Euro.

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Thüringen

5,0 Prozent seit Januar 2024, gesenkt von 6,5 Prozent. Das bislang einzige Land mit einer Senkung.

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Bremen

5,5 Prozent seit Juli 2025, die jüngste Erhöhung bundesweit. In der Gesamtrechnung trotzdem günstiger als das Umland.

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Saarland

6,5 Prozent seit 2015. Die Grenze zu Rheinland-Pfalz ist nah, dort sind es 6.000 Euro weniger.

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Sachsen-Anhalt

5,0 Prozent seit 2012. Bei Sanierungsobjekten entscheidet die Vertragsgestaltung über mehrere tausend Euro.

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Was die Steuer für Ihre Finanzierung bedeutet

Die Grunderwerbsteuer ist der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten, und Banken finanzieren sie in der Regel nicht mit, weil ihr keine Sicherheit im Grundbuch gegenübersteht. Sie muss also aus Eigenkapital kommen, zusätzlich zum Anteil, den Sie ins Objekt selbst einbringen.

Kaufpreis Bayern 3,5 % Niedersachsen 5,0 % Berlin 6,0 % Nordrhein-Westfalen 6,5 %
250.000 € 8.750 € 12.500 € 15.000 € 16.250 €
400.000 € 14.000 € 20.000 € 24.000 € 26.000 €
600.000 € 21.000 € 30.000 € 36.000 € 39.000 €
800.000 € 28.000 € 40.000 € 48.000 € 52.000 €

Einschätzung der Redaktion

In der öffentlichen Debatte wird die Grunderwerbsteuer regelmäßig als Haupthindernis für Erstkäufer genannt, und mehrere Länder haben Freibeträge für selbstgenutztes Wohneigentum diskutiert. Rechnerisch ist die Steuer aber selten der Punkt, an dem eine Finanzierung scheitert. Sie ist der sichtbarste Posten, nicht der größte Hebel. Bei 400.000 Euro in Nordrhein-Westfalen stehen 26.000 Euro Steuer rund 14.280 Euro Maklerprovision gegenüber, die verhandelbar ist, und einem Zinsunterschied von 0,3 Prozentpunkten, der über zehn Jahre knapp 10.000 Euro ausmacht. Wer sparen will, sollte die Reihenfolge umdrehen: erst Konditionen und Provision verhandeln, dann das Inventar sauber ausweisen. Die Steuer selbst ist die einzige Größe, die feststeht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grunderwerbsteuer liegt zwischen 3,5 Prozent in Bayern und 6,5 Prozent in vier Ländern, darunter Nordrhein-Westfalen.
  • Maßgeblich ist das Datum der notariellen Beurkundung, nicht die Übergabe oder die Zahlung.
  • Separat ausgewiesenes Inventar mindert die Bemessungsgrundlage, realistisch bis etwa 15 Prozent des Kaufpreises.
  • Ohne gezahlte Steuer keine Unbedenklichkeitsbescheinigung und damit keine Eintragung als Eigentümer.
  • Käufe zwischen Ehegatten und Verwandten in gerader Linie sind nach § 3 GrEStG steuerfrei, zwischen Geschwistern nicht.
  • Banken finanzieren die Steuer in der Regel nicht mit, sie muss aus Eigenkapital kommen.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?

Sie hängt vom Bundesland ab und liegt zwischen 3,5 Prozent in Bayern und 6,5 Prozent in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Schleswig-Holstein. Bei 400.000 Euro Kaufpreis entspricht das einer Spanne von 14.000 bis 26.000 Euro. Die vollständige Übersicht steht in der Tabelle oben.

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Das Finanzamt erlässt nach der Beurkundung einen Steuerbescheid, die Zahlungsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 GrEStG aus, ohne die das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer einträgt.

Kann ich die Grunderwerbsteuer mitfinanzieren?

In der Regel nicht. Der Steuer steht keine Sicherheit gegenüber, die eine Bank ins Grundbuch eintragen könnte. Einzelne Banken bieten Finanzierungen über 100 Prozent des Kaufpreises an, verlangen dafür aber deutliche Zinsaufschläge und eine sehr gute Bonität.

Wie mindert Inventar die Steuer?

Bewegliche Sachen wie Einbauküche, Möbel oder Gartenhaus sind keine Bestandteile des Grundstücks. Werden sie im Kaufvertrag separat mit realistischem Zeitwert ausgewiesen, sinkt die Bemessungsgrundlage. 20.000 Euro Inventar sparen bei 6,5 Prozent genau 1.300 Euro.

Fällt beim Erben oder Schenken Grunderwerbsteuer an?

Nein. Erwerb von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden sind nach § 3 GrEStG befreit, weil hier die Erbschaft- und Schenkungsteuer greift. Ebenfalls befreit sind Käufe zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie. Geschwister zählen nicht dazu.

Bekomme ich die Steuer bei Rückabwicklung zurück?

Unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG ja. Wird der Kaufvertrag innerhalb von zwei Jahren rückabgewickelt, etwa weil ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, hebt das Finanzamt die Steuerfestsetzung auf Antrag auf. Der Antrag muss fristgerecht gestellt werden.

Weiterführende Rechner und Themen

Quellen und weiterführende Literatur

  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 1 zum Steuergegenstand, § 3 zu den Befreiungen, § 8 zur Bemessungsgrundlage, § 11 zum Steuersatz und § 13 zum Steuerschuldner
  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 16 zur Aufhebung der Steuerfestsetzung bei Rückabwicklung, § 22 zur Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Bekanntmachungen der Landesfinanzministerien zu den geltenden Steuersätzen, Stand August 2026
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 2 Gebührentabelle B sowie Kostenverzeichnis KV 21100, 21200, 22110, 22200, 14110, 14121 und 14150
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 656a bis 656d zur Teilung der Maklerprovision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern